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Michael Elsing 
Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater  (HWK)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

 

 

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Rauchmelder sind Lebensretter. Für ein sicheres Zuhause.



Gesetzgebung in Deutschland

Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland waren Rauchmelder bis noch vor wenigen Jahren wenig bekannt und gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Rauchmelderpflicht

Die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" ist seit dem Jahr 2000 für die Brandschutzaufklärung im privaten Wohnraum aktiv – mit der Unterstützung der Feuerwehren, Schornsteinfeger und Versicherungen bundesweit. So hat sich allmählich das Bewusstsein der Bevölkerung und damit auch der politischen Entscheider dahingehend geändert, Rauchmelder als wirkungsvolle Lebensretter wahrzunehmen.

Heute haben bereits 9 Bundesländer (Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen und Sachsen-Anhalt) eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume.    

Gesetzgebung

Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Mein Angebot für sie

Lassen sie sich doch einmal von uns Beraten.

Es geht schließlich um ihre Sicherheit und die ihrer Lieben.

Ich biete ihnen nur Rauchmelder an die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer, der Angabe "EN 14604" und mit dem VdS Prüfzeichen versehen sind.

Ob sie nun den Rauchmelder von uns installieren lassen oder dieses selbst vornehmen, überlasse ich ihnen. Eine jährliche Überprüfung des Rauchmelders kann selbstverständlich auch von uns vorgenommen werden.

Mein Paket für sie könnte also so aussehen:

Verkauf zugelassener Rauchmelder inkl. Einbau 

Jährliche Prüfung des Rauchmelders

Und wenn diese Prüfung auch noch mit anderen Kehr-und Überprüfungstätigkeiten in ihrem Gebäude/Wohnung vorgenommen werden kann (z.b. bei der Abgasmessung ihrer Gas oder Ölfeuerstätten), sparen sie sich sogar noch die zusätzlichen Anfahrtskosten.

Habe ich ihr Interesse geweckt? 

Dann nutzen sie das Kontaktformular oder rufen mich an.                                                                  




 
 
 
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